Gute Nachrichten für alle Tierbesitzer, die in Mietobjekten leben. Der Bundesgerichtshof befand in einem Urteil, dass Vermieter das Halten von Hunden oder Katzen nicht generell verbieten dürfen. Stattdessen muss in jedem Fall einzeln entschieden werden. „Wir müssen draußen bleiben!“ gilt also für Hunde und Katzen in Mietwohnungen nicht mehr pauschal. Selbst wenn diese Klausel zurzeit noch in Eurem Mietvertrag stehen sollte.
Miteinander reden und Rücksicht nehmen
Umgekehrt heißt das allerdings nicht, dass ab jetzt jeder seine Haustiere ungefragt in die Mietwohnung mitbringen darf. Jeder Fall muss abgewägt, und am Besten mit dem Vermieter und den Nachbarn besprochen werden. Sowohl auf die Interessen und Belange der Tierhalter als auch der anderen Mietparteien muss Rücksicht genommen werden. Ein gutes Beispiel, wie das funktionieren kann, ist der vor Gericht verhandelte Fall eines kranken Jungen. Das Kind hatte auf ärztliches Anraten einen kleinen Hund erhalten.
Obwohl der kleine Mischlingshund im Mietshaus von allen Parteien akzeptiert und gemocht wurde, wollte der Vermieter das Tier verbieten. Schließlich hatte er per Mietvertrag die Haltung von Hunden und Katzen grundsätzlich untersagt. Das Gericht sah in dieser Klausel allerdings eine unangemessen Benachteiligung der Interessen des kranken Jungen. Der Hund durfte bleiben.
Fazit
Unterm Strich bleibt es dabei: Wenn alle Parteien offen und verständnisvoll miteinander umgehen, gibt es auch keinen Ärger. Und keinen Grund vor Gericht zu ziehen.